Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt Tätigkeitsbericht 2024 vor -Mehrfach nicht erteilte Auskunft nach Art. 15 DSGVO verursacht Bußgeld gegen Verantwortlichen im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich

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Unter anderem dies lässt sich in dem Bericht finden. Auf Seite 139 stellt die Behörde einen Fall dar, in dem die Ansprüche von betroffenen Personen nicht erfüllt wurden. Für fünf Fälle wurde so dann ein entsprechendes Bußgeld festgesetzt. Weitere Bußgelder wurden verhangen u.a. wegen der Nutzung einer App durch den Betreiber von Kindertagesstätten.