In dem am 11. September 2024 veröffentlichten Beschluss (hinter Link befindet sich ein .pdf-Dokument) nimmt die Konferenz der deutschen Aufsichtsbehörden im Datenschutzrecht Stellung zu der in der M&A-Praxis wichtigen Fragestellung. Dabei werden verschiedenen datenschutzrechtliche Anwendungsszenarien wie der Schutz von Kundendaten oder auch Beschäftigtendaten betrachtet.