In dem am 11. September 2024 veröffentlichten Beschluss (hinter Link befindet sich ein .pdf-Dokument) nimmt die Konferenz der deutschen Aufsichtsbehörden im Datenschutzrecht Stellung zu der in der M&A-Praxis wichtigen Fragestellung. Dabei werden verschiedenen datenschutzrechtliche Anwendungsszenarien wie der Schutz von Kundendaten oder auch Beschäftigtendaten betrachtet.
Beschluss der Datenschutzkonferenz zum Thema „Übermittlungen personenbezogener Daten an die Erwerberin oder den Erwerber eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals“
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