Beschluss der Datenschutzkonferenz zum Thema „Übermittlungen personenbezogener Daten an die Erwerberin oder den Erwerber eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals“

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In dem am 11. September 2024 veröffentlichten Beschluss (hinter Link befindet sich ein .pdf-Dokument) nimmt die Konferenz der deutschen Aufsichtsbehörden im Datenschutzrecht Stellung zu der in der M&A-Praxis wichtigen Fragestellung. Dabei werden verschiedenen datenschutzrechtliche Anwendungsszenarien wie der Schutz von Kundendaten oder auch Beschäftigtendaten betrachtet.