Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz erfolgte eine Einigung der EU-Mitgliedsstaaten. Die endgültige Ratifizierung steht noch aus. Dann gelten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU unterschiedliche Fristen der Anwendung und Umsetzung. Hier der Link zur Pressemitteilung mit einer groben Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte.

Image by Gerd Altmann from Pixabay
AI-Act der EU auf den endgültigen Weg gebracht
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:Februar 3, 2024
- Beitrags-Kategorie:Allerlei / IT-Recht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
Das könnte dir auch gefallen
LAG Hessen: Nutzung einer privaten E-Mail-Adresse zwecks Weiterleitung einer Liste mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten berechtigt Arbeitgeber zum Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat nach § 23 I 1 BetrVG
FG Niedersachsen: Ausgaben für Kleidung und Accessoires kann Mode-Influencer/Mode-Blogger nicht als Betriebsausgabe von der Einkommenssteuer absetzen, da weder typische Berufskleidung noch klare Trennung zur privaten Nutzung gegeben