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Der Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt Checkliste bereit für den Einsatz LLM-basierter Chatbots

So können Verantwortliche im Sinne der DSGVO die datenschutzrechtlichen Erwägungen und Besonderheiten bei dem Einsatz bewerten und die Entscheidung, über das „Ob“ und des „Wie“ eines Einsatzes treffen. Hier der Link: https://datenschutz-hamburg.de/news/checkliste-zum-einsatz-llm-basierter-chatbots

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West