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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022

Im Berichtszeitraum hat die Behörde, aus datenschutzrechtlicher Sicht, interessante Sachverhalte zu bewerten gehabt. So findet sich z.B. unter Ziffer 8.1, beginnend ab Seite 100 in dem Dokument, einr umfangreiche Darstellung zum Beschäftigtendatenschutz und der Frage, inwiefern in Unternehmen oder Behörden Informationen zu Krankheitstagen, Resturlaub und Überstunden von Beschäftigten von den zuständigen Stellen an Dienstvorgesetze weitergeben werden dürfen. Link zur Veröffentlichung: https://www.ldi.nrw.de/28-bericht-der-landesbeauftragten-fuer-datenschutz-und-informationsfreiheit-nrw-sollte-wieder-einen

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West