Das Gericht stuft die Bezeichnung als beschreibend für eine Käsesorte und deren Bezeichnung ein. Daher steht der Anmeldung der Unionsmarke ein absolutes Schutzhindernis entgegen. So das Gericht in seinem Urteil vom 24. Mai 2023 (Az.: T-2/21). Das Gerich führt in der Entscheidung unter anderem unter Bezugnahme auf den „DUDEN“ aus:
„…Als Beleg dafür, dass das Zeichen EMMENTALER eine Käsesorte bezeichnet, hat sich die Beschwerdekammer auf die Definition des entsprechenden Begriffs im Wörterbuch Duden gestützt, wonach dieser Begriff einen „vollfette[n] Schweizer Käse mit kirschgroßen Löchern und nusskernartigem Geschmack; Emmentaler Käse“ bezeichnet.
Die Klägerin ist der Ansicht, die Beschwerdekammer habe sich zu Unrecht auf diese Definition gestützt, da das Wörterbuch Duden nicht angebe, dass dieser Begriff in der deutschen Sprache eine Käsesorte bezeichne, sondern ausdrücklich klarstelle, dass es sich um einen Schweizer Käse handele.
Hierzu ist festzustellen, dass die oben genannte Definition zwar den Ausdruck „Schweizer Käse“ enthält, dieser jedoch durch eine zweite Definition, nämlich „Emmentaler Käse“, ergänzt wird. Die Kürze dieser Definition, die keine weiteren Angaben insbesondere zur geografischen Herkunft der betreffenden Ware enthält, untermauert die Feststellung, dass der Begriff „Emmentaler“ nach diesem Wörterbuch als Bezeichnung für eine bestimmte Käsesorte zu verstehen ist.
Diese Feststellung wird zudem dadurch bestätigt, dass die Definition auf die Merkmale eines Käses als solchen verweist, da sie klarstellt, dass sich dieser Begriff auf einen Käse „mit kirschgroßen Löchern und nusskernartigem Geschmack“ bezieht.
Unter diesen Umständen ist die Rüge der Klägerin, die Beschwerdekammer habe die Definition des Begriffs „Emmentaler“ im Wörterbuch Duden nicht als eines von mehreren Indizien für den beschreibenden Charakter des Zeichens verwenden dürfen, zurückzuweisen…“