Datenschutzrecht

VG Hannover: Onlineunternehmern darf Handscanner nutzen und erhobene personenbezogene Daten weiterhin auswerten

So die Entscheidung am 10. Februar 2023 (Az.: Az.: 10 A 6199/20). Die Begründung liegt noch nicht vor.

Hier zu finden ein Terminhinweis mit weiteren Details:

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/datenschutzrechtliche-verfugung-gegen-die-amazon-logistik-winsen-gmbh-rechtmassig-219353.html

Hier zu finden eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde:

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/thiel-das-allgemeine-personlichkeitsrecht-der-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter-uberwiegt-unternehmerische-interessen-219596.html

Ob ein Rechtsmittel eingelegt wird, bleibt abzuwarten

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