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VG Hannover: Onlineunternehmern darf Handscanner nutzen und erhobene personenbezogene Daten weiterhin auswerten
So die Entscheidung am 10. Februar 2023 (Az.: Az.: 10 A 6199/20). Die Begründung liegt noch nicht vor.
Hier zu finden ein Terminhinweis mit weiteren Details:
Hier zu finden eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde:
Ob ein Rechtsmittel eingelegt wird, bleibt abzuwarten
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