OLG Hamburg:6 Wochen bis Verfügungsantrag nicht zu lang
6 Wochen bis Verfügungsantrag nicht zu lang – Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Kenntniserlangung einer vermeintlichen rechtswidrigen, wettbewerbswidrigen Handlung und der Antragstellung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren. Somit bestätigt…
Kommentare deaktiviert für OLG Hamburg:6 Wochen bis Verfügungsantrag nicht zu lang
März 30, 2022