Vorlage an EuGH. Das KG Berlin hat die Rechtsfrage gelegt „Kann ein Unternehmen Betroffener in einem Bußgeldverfahren nach Art.83 DSGVO sein?!“. Mit der Entscheidung vom 6. Dezember 2021 (Az.: 3 Ws 250/21 – 161 AR 64/21) soll unter anderem geklärt werden, ob sich ein Bußgeldverfahren immer direkt gegen ein Unternehmen als Betroffern des Bußgeldverfahrens bei einem Verstoß gegen die DSGVO richten soll, ohne dass die Feststellung einer durch eine natürliche und identifizierte Person begangenen Ordnungswidrigkeit erfolgt oder erfolgen muss. Es bleibt abzuwarten, wie er EuGH die vorgelegten Fragen beantworten wird.

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KG Berlin:Vorlage an EuGH
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:Januar 25, 2022
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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