Erschwerend kommt hinzu, dass bei nicht sorgfältiger Betrachtung der Datenschutzinformationen von einer grob fahrlässigen Unkenntnis der anspruchsführenden Person auszugehen ist. So unter
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Jetzt lesenMit einer solchen hatte sich das OLG Brandenburg nach erhobener Einrede auseinanderzusetzen und eine Bewertung aus rechtlicher Sicht vorzunehmen. In dem Gerichtsverfahren,
Jetzt lesenIm Ordnungsmittelverfahren ist eine einseitige Erledigung nicht möglich – So das LG Frankfurt a.M. in seinem Beschluss vom 23. August 2022 (Az.:
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