OLG Frankfurt a.M.: Werbung eines Arztes mit der Angabe „Arzt für Ästhetische Medizin“ ist irreführend nach § 5 UWG, da die Angabe als Facharztbezeichnung verstanden werden kann
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (Az.: 6 U 362/24) in einem wettbewerbsrechtlichen Klageverfahren, bei dem als Kläger ein qualifizierter Wirtschaftsverband einen Arzt unter…
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April 27, 2026