OVG Münster: besonders schwerer Täuschungsversuch bei Prüfung, wenn Smartphone an der Person im eingeschalteten und nutzbaren Zustand mitgeführt wird – auch wegen einer möglichen Nutzung von KI-Anwendungen
So das Gericht in seinem Beschluss vom 13. April 2026 (Az.: 6 B 108/26) in einem Verfahren, in dem sich ein betroffener Studierender des Studiengangs Polizeivollzugsdienst gegen eine Entscheidung des…
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April 25, 2026