Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht
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Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht
Jetzt lesensind kein Verstoß gegen die prozessuale „Waffengleichheit “im einstweiligen Verfügungsverfahren. So das Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren und einem Urteil vom 2.
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