Mehr über den Artikel erfahren OLG Hamburg: Materialzusammensetzung von Textilien muss im E-Commerce auf Bestellabschlussseite als wesentliche Information nach § 312j II BGB dargestellt werden – Verlinkung unzureichend
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OLG Hamburg: Materialzusammensetzung von Textilien muss im E-Commerce auf Bestellabschlussseite als wesentliche Information nach § 312j II BGB dargestellt werden – Verlinkung unzureichend

So das Gericht in seinem Urteil vom 23. April 2026 (Az.: 15 U 101/24) in einem Rechtsstreit mit einem qualifizierten Wirtschaftsverband als Kläger. Das Gericht sieht die Notwendigkeit der Angabe…

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