LG Kiel: kein Anspruch gegen Cyberversicherung bei Hackerangriff, wenn Versicherungsnehmer bei Abschluss falsche Angaben für Grundlagen der Versicherung leistet
Der Versicherung steht zudem auch ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB zu. So das Gericht in seinem Urteil vom 23. Mai 2024 (Az.: 5 O 128/21). Die beklagte Versicherung hatte die Leistung aus dem Versicherungsvertrag nach Ansicht des Gerichts berechtigt verweigert, da diese zu Recht die Anfechtung erklären konnte. Im streitgegenständlichen Sachverhalt hatte das klagende Unternehmen bei Versicherungsvertragsabschluss einen Fragenkatalog zu den tatsächlichen Voraussetzungen beantwortet (hier wird auf die vollständige Darstellung verzichtet, die Details sind dem verlinkten Urteil zu entnehmen). Unter anderem enthielt der Fragenkatalog folgende Fragen und Antworten des klagenden Unternehmens: „3. Alle stationären und mobilen Arbeitsrechner sind mit aktueller Software zur Erkennung und Vermeidung von…
OLG Frankfurt a.M.: Vertragsstrafe bei fehlenden Grundpreisangaben&Verstoß kurz nach Abgabe der Unterlassungserklärung
Vertragsstrafe bei fehlenden Grundpreisangaben&Verstoß kurz nach Abgabe der Unterlassungserklärung – Dann kann, so das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 9. Juni 2022 (Az.: 6 U 134/21) auch ein sehr geringe Vertragsstrafe, im Streitfall 1.000 EUR, anfallen. Das Gericht hatte in einem Gerichtsverfahren unter anderem zu dieser Frage zu entscheiden. Im Streitfall war eine Unterlassungserklärung nach dem sog. Hamburger Brauch abgeben worden. Vertragsstrafe bei fehlenden Grundpreisangaben&Verstoß kurz nach Abgabe der Unterlassungserklärung – Ansicht des Gerichts Das Gericht äußert sich in den Entscheidungsgründen wie folgt: „…Die der Sicherung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtung dienende Vertragsstrafevereinbarung kann gemäß § 315 Abs. 1 BGB – wie hier – in der Weise umgesetzt werden, dass…
LG Magdeburg:Fehlerhafter Startpreis bei Internet-Auktion kann Anfechtungsrecht begründen
Fehlerhafter Startpreis bei Internet-Auktion kann Anfechtungsrecht begründen – Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um eine Erklärungsirrtum nach § 119 I BGB handelt. So entschieden in einem Rechtsstreit durch das LG Magdeburg in einem Urteil vom 20. Januar 2021 (Az.: 2 O 706/20). In dem Klageverfahren war streitig, ob dem Kläger Ansprüche auf Vertragserfüllung bzw. Schadensersatz aus einem Kaufvertrag zu Waren zustanden, die der Beklagte im Wege der Internetauktion zum Kauf angeboten hatte. Der Beklagte hatte am Tag des Kaufes durch den Kläger die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt und auf einen Erklärungsirrtum bei Einstellung der Waren hinsichtlich des Startpreises verwiesen. Nach Zeugeneinvernahme sah das Gericht den Anfechtungsgrund und wies…