So das Gericht in seinem Urteil vom 16. Juli 2026 (Az.: I ZR 200/25), zudem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen ein Unternehmen, dass Fitnessstudios betreibt, einen entsprechenden Unterlassungsanspruch bezogen auf deren konkreten Darstellungen geltend gemacht

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