Du betrachtest gerade BGH: Verstoß gegen § 312k BGB, wenn Bestätigungsseite bei Online-Kündigungsmöglichkeit auch Angaben zu Kündigungsalternativen nebst Eingabemöglichkeiten zur Kündigung und Bestätigungsschaltfläche enthält
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BGH: Verstoß gegen § 312k BGB, wenn Bestätigungsseite bei Online-Kündigungsmöglichkeit auch Angaben zu Kündigungsalternativen nebst Eingabemöglichkeiten zur Kündigung und Bestätigungsschaltfläche enthält

So das Gericht in seinem Urteil vom 16. Juli 2026 (Az.: I ZR 200/25), zudem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen ein Unternehmen, dass Fitnessstudios betreibt, einen entsprechenden Unterlassungsanspruch bezogen auf deren konkreten Darstellungen geltend gemacht

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West