Umsetzungsgesetz zum sog. „Recht auf Reparatur“ im Bundesgesetzblatt am 22. Juli 2026 veröffentlicht
Somit kann das Recht mit Wirkung ab dem 31. Juli 2026 umgesetzt werden. Damit verbunden sind Änderungen im BGB und EGBGB, die vom Autor für wichtig erachtet wurden, und an…
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Juli 22, 2026