In der am 5. Juli 2024 vorgestellten Initiative finde sich auch Ideen zur Anpassung des Datenschutzrechtes, unter anderem zur Erhöhung der Anzahl in § 38 BDSG auf 50 Personen in Bezug auf Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Zudem gibt es auch die Idee, „Sonderzuständigkeiten“ bei einzelnen Landesdatenschutzbehörden zu schaffen, die dann für alle Bundesländer zentral für bestimmte Bereiche in Wirtschaft und Verwaltung zuständig sein sollen oder für bestimmte Themen, die einen Bezug zum Datenschutzrecht haben. Es bleibt abzuwarten, welche der Ideen dann auch in Gesetzesform umgesetzt werden.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Wachstumsinitiative der Bundesregierung – Quo vadis Datenschutzrecht?!
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:Juli 10, 2024
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
Das könnte dir auch gefallen
LG Passau: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach SCHUFA-Mitteilung im Zusammenhang mit Telekommunikationsvertrag, da Vorgang aufgrund der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art.6 I lit.f) DSGVO zulässig
LG Paderborn: Werbewiderspruch nach E-Mail-Werbung muss schnellst möglich umgesetzt werden->Monatsfrist des § 12 III DSGVO findet keine Anwendung