Du betrachtest gerade Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verkündet->Tritt am 14.5.2024 in Kraft ->“Good bye“ an das TMG->ggf. Änderungen im Impressum erforderlich
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verkündet->Tritt am 14.5.2024 in Kraft ->“Good bye“ an das TMG->ggf. Änderungen im Impressum erforderlich

Mit Wirkung zum 14. Mai 2024 tritt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Damit wird das altehrwürdige Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten. Die Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung /dem Impressum finden sich ab sofort in den §§ 5,6 DGG.

Hinweis:

Sofern Sie die Vorschrift des § 5 TMG in Ihrem Impressum genannt haben, muss eine Änderung der Wortwahl erfolgen auf die neuen Vorschriften oder Sie streichen die Benennung der Vorschriften (nicht den Inhalt !!) vollständig.

Bei den inhaltlichen Vorgaben zum Impressum gibt es keine Neuerungen.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West