Mit Wirkung zum 14. Mai 2024 tritt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Damit wird das altehrwürdige Telemediengesetz (TMG) außer Kraft
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LG Berlin: Verstoß gegen § 5 I TMG, wenn Angaben zum Betreiber eines Dienstes, im Streitfall einem Anbieter für Flugreisen, erst nach mehrmaligen Klicken und Scrollen erreichbar sind, dann unter der Bezeichnung „Kundenbetreuung“ abgerufen werden können und unvollständig sind
So entschieden durch das Gericht mit Urteil vom 11. Oktober 2023 (Az.: 97 O 89/22) in einem Rechtsstreit eines qualifizierten
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