Mehr über den Artikel erfahren Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verkündet->Tritt am 14.5.2024 in Kraft ->“Good bye“ an das TMG->ggf. Änderungen im Impressum erforderlich
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Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verkündet->Tritt am 14.5.2024 in Kraft ->“Good bye“ an das TMG->ggf. Änderungen im Impressum erforderlich

Mit Wirkung zum 14. Mai 2024 tritt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Damit wird das altehrwürdige Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten. Die Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung /dem Impressum finden sich ab…

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Mehr über den Artikel erfahren LG Berlin: Verstoß gegen § 5 I TMG, wenn Angaben zum Betreiber eines Dienstes, im Streitfall einem Anbieter für Flugreisen, erst nach mehrmaligen Klicken und Scrollen erreichbar sind, dann unter der Bezeichnung „Kundenbetreuung“ abgerufen werden können und unvollständig sind
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LG Berlin: Verstoß gegen § 5 I TMG, wenn Angaben zum Betreiber eines Dienstes, im Streitfall einem Anbieter für Flugreisen, erst nach mehrmaligen Klicken und Scrollen erreichbar sind, dann unter der Bezeichnung „Kundenbetreuung“ abgerufen werden können und unvollständig sind

So entschieden durch das Gericht mit Urteil vom 11. Oktober 2023 (Az.: 97 O 89/22) in einem Rechtsstreit eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes mit dem Anbieter der Flugreisen. Das Gericht führt in…

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