Damit ist der deutsche Gesetzgeber zur Anpassung der deutschen Gesetze bis zum 27. März 2026 verpflichtet. Dazu wird das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gehören. Bindend ist die Richtlinie unabhängig davon ab dem 27. September 2026.

Image by OpenClipart-Vectors from Pixabay