Damit ist der deutsche Gesetzgeber zur Anpassung der deutschen Gesetze bis zum 27. März 2026 verpflichtet. Dazu wird das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gehören. Bindend ist die Richtlinie unabhängig davon ab dem 27. September 2026.
EU-Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen am 6.3.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht
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