Zahlreiche Neuerungen rund den Kauf von Waren sind geplant, z.B. europäisches Formular für Reparaturinformationen oder – Dann nach Umsetzung in deutsches Recht auch wichtig für deutsche Unternehmer:innen und Verbraucher:innen. Noch ist es ein Vorschlag, über den die weiteren Organe der EU noch beraten müssen. Hier weitere Infos: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1794

EU-Kommission mit Vorschlag einer EU-Richtlinie für mehr Reparaturen von Waren
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:März 22, 2023
- Beitrags-Kategorie:E-Commerce-Recht / IT-Recht / Wettbewerbsrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
Das könnte dir auch gefallen
OLG Köln: Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung-> die feste Verbindung der Dokumente für Verbotsumfang wichtig
OLG Schleswig: Versendung einer Rechnung an einem B2C-Kunden per E-Mail erfordert Ende-zu-Ende-Verschlüsselung; reine Transportverschlüsselung nach DSGVO nicht ausreichend