Mit Datum vom 24. November 2022 hat die Behörde Hinweise zu diesem sehr aktuellen Thema veröffentlicht https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/abmahnungen-zu-datenschutzverstossen-auf-webseiten-vermeiden-google-fonts-lokal-einbinden-217509.html

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen gibt Infos zum Umgang mit Google-Fonts-Schreiben
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:November 27, 2022
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
Das könnte dir auch gefallen
Datenschutzkonferenz zum neuen BGB in puncto digitale Produkte
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt Tätigkeitsbericht 2024 vor -Mehrfach nicht erteilte Auskunft nach Art. 15 DSGVO verursacht Bußgeld gegen Verantwortlichen im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich