So das Gericht in seinem Endurteil vom 17. Februar 2025 (Az.: 42 O 7246/24) in einem Rechtsstreit rund um eine Verwendung einer geschützten Darstellung. Zwar bejahte das Gericht, dass dem Kläger grundsätzlich alle Ansprüche aus dem Urheberrecht zustehen würde. Jedoch sah das Gericht eine unzulässige Ausübung der Rechte nach § 242 BGB, da nach der Beweisaufnahme für das Gericht feststand, dass der Kläger durch die Verwendung der streitgegenständlichen Darstellung und vor allem des Versehens mit Meta-Daten den Beklagten in eine vermeintliche risikolose Nutzung der Darstellung, nämlich kostenlos und lizenzfrei „gelockt“ habe. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus:
„…Das Gericht ist weiter davon überzeugt, dass, wie vom Beklagten vorgetragen, die Darstellung der Beschreibung des streitgegenständlichen Bildes bei der …-Bildersuche als lizenzfrei und kostenlos auf das Verhalten des Klägers zurückzuführen ist.
aa) Die … Suchmaschine durchforstet und analysiert Websiten (sogenanntes crawlen) und indexiert den Inhalt, damit dieser bei einer Suche angezeigt werden kann. Im Wege der Suchmaschinenoptimierung bietet … den Betreibern von Websites verschiedene Möglichkeiten an, um das Crawlen und Indexieren ihrer URLs zu priorisieren (siehe https://developers.google.com/search/docs/fundamentals/seo-starter-guide?hl=de, abgerufen am 14.02.2025). Um bei der Suche mit bestimmten Schlagwörtern aufgefunden zu werden, ist eine Website mit Metadaten zu versehen, die diese Schlagwörter beinhalten. Wenn wie vorliegend das streitgegenständliche Bild insbesondere mit den Schlagwörtern „kostenlos“ und „Weihnachten“ gefunden werden soll, sind diese Wörter als Metadaten bei dem Bild zu vermerken.
Ebenso kann die Anzeige und Darstellung der Website in den Suchergebnissen, den Snippets, mithilfe der Eingabe entsprechender Daten in der … Search Console determiniert werden (https://support.google.com/webmasters/answer/9128668?hl=de#:~:text=Anhand%20der%20Informationen%20aus% 20der,…%20Ads%20anspruchsvolle%20Marktanalysen%20erstellen, abgerufen am 14.02.2025). Die Beschriftung „Weihnachten lizenzfreie Bilder | kostenloser …“ bei der Anzeige des Snippets für das Bild kann unter der Verwendung der Metadaten <meta name=“description“ content=“ Beschriftung „Weihnachten lizenzfreie Bilder | kostenloser …“> festgelegt werden (vgl. https://developers.google.com/search/docs/appearance/snippet?hl=de, abgerufen am 14.02.2025).
Mit der Möglichkeit der Auswahl der Darstellung der Snippets durch den Betreiber einer Website lassen sich die unterschiedlichen Textbeschreibungen in den Snippets bei der …-Bildersuche zum selben, dem streitgegenständlichen Bild erklären, wie vorliegend im Hinblick auf die Screenshots in den Anlagen B 1 und K 9. Es werden dieselben Schlagwörter eingegeben, dasselbe Bild erscheint, aber die Beschreibung ist anders, weil zwischenzeitlich die Benennung in den Metadaten geändert wurde…
Der Kläger hat den Beklagten, der ausdrücklich mit den Schlagwörtern „lizenzfrei“ und „kostenlos“ nach einem Bild suchte, welches er unter diesen Bedingungen nutzen kann, mit einer für die …-Suche in den Meta-Daten bei dem streitgegenständlichen Bild gewählten Verschlagwortung und gewählten Snippet -Beschreibung bei Anzeige des Suchergebnisses glauben lassen, er habe ein kostenlos verwendbares Bild gefunden. Das dem Kläger zurechenbare Verhalten im Hinblick auf die Meta-Daten seines streitgegenständlichen Bildes war kausal für die Verwendung des Bildes durch den Beklagten. Der Kläger setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, wenn er anschließend auf sein Urheberrecht besteht und den Beklagten für die Verwendung des derart aufgefunden Bildes kostenpflichtig in Anspruch nimmt und auf Unterlassung und Schadenersatz klagt. Es ist treuwidrig, von einem derartigen Verhalten zu profitieren…“
Hinweis des Autors:
Dem Autor ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages nicht bekannt, ob gegen die Entscheidung Berufung eingelegt worden ist.