OLG Brandenburg: Mehr als 600 Bewertungen in mehr als 15 Jahren auf Internetauktionsplattform sowie Verkauf von Waren aus verschiedensten Produktgruppen = Verkäufer ist nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
Dies hatte in dem durch das Gericht zu entscheidenden Sachverhalt zur Folge, dass kein Widerrufsrecht zu Gunsten des Beklagen bestand…