EuGH: Steht Auskunftsanspruch nach Art. 15 I h) bei Einsatz automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter entgegen, müssen Informationen gegenüber Aufsichtsbehörde oder Gericht offengelegt werden
Diese Institutionen müssen dann im Rahmen einer Interessenabwägung die Entscheidung treffen, in welchem Umfang der Auskunftsanspruch nach Art. 5 DSGVO erfüllt wird. So das Gericht in seinem Urteil vom 27.…