Diese wurden durch den Rat der Europäischen Union am 19. November 2024 beschlossen. Eine entsprechende Verordnung muss nach dem erneuten Durchlauf im EU-Parlament und weiteren formalen Vorgängen noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und damit verbunden auch entsprechende Fristen.
Für Onlinehändler und Anbieter von Dienstleistungen, die bisher im Impressum und AGB auf die sog. ODR-Plattform einen Link gesetzt hatten und über die Plattform und die Streitbelegungsmöglichkeiten informiert hatten, wird es dann ERST Handlungspflichten geben. Aktuell gibt es noch keinen Änderungsbedarf und Sie würden erhebliche Risiken für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen eingehen.
Zudem plant die EU ein neues Online-Tool zur Streitbeilegung.
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