EuGH: Soziales Netzwerk verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art 5 I lit.c) DSGVO, wenn es personenbezogene Daten, die ein Person zur Verfügung stellt oder die selbst erhoben werden, zeitlich ohne Begrenzung und ohne Unterscheidung des Verwendungszweckes für zielgerichtete Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet
So das Gericht in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 (Az.: C‑446/21) in einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „..Daraus ergibt…