Und zwar für alle Unternehmen, die noch nicht über eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) verfügen. Dies wird ab November 2024 Unternehmen zugeteilt.
Über die steuer- und finanzrechtlichen Rahmenbedingungen erfahren Sie hier mehr.
Mit der Erteilung dieser Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) muss das Impressum auf allen Internetseiten, auf denen Sie aktiv sind und ein Impressum führen, um diese Nummer angepasst werden. Dies ergibt sich aus der entsprechenden gesetzlichen Regelung des § 5 I Nr.6 DDG. Achten Sie also auf die entsprechende Erteilung und setzten Sie die Änderungen sofort um. Ansonsten kann dies ein Bußgeld oder auch eine Abmahnung zur Folge haben.
Vorsicht:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ersetzt nicht eine ggf. bereits jetzt genannte Umsatzsteueridentifikationsnummer, sondern ist zusätzlich anzugeben.
Aber:
Sofern die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Wirtschafts-Identifikationsnummer identisch sind, ist die Angabe nur einmal erforderlich, dann aber gekennzeichnet damit, dass beide Bereiche umfasst sind.