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Ab November 2024 könnten Änderungen im Impressum anstehen

Und zwar für alle Unternehmen, die noch nicht über eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) verfügen. Dies wird ab November 2024 Unternehmen zugeteilt.

Über die steuer- und finanzrechtlichen Rahmenbedingungen erfahren Sie hier mehr.

Mit der Erteilung dieser Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) muss das Impressum auf allen Internetseiten, auf denen Sie aktiv sind und ein Impressum führen, um diese Nummer angepasst werden. Dies ergibt sich aus der entsprechenden gesetzlichen Regelung des § 5 I Nr.6 DDG. Achten Sie also auf die entsprechende Erteilung und setzten Sie die Änderungen sofort um. Ansonsten kann dies ein Bußgeld oder auch eine Abmahnung zur Folge haben.

Vorsicht:

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ersetzt nicht eine ggf. bereits jetzt genannte Umsatzsteueridentifikationsnummer, sondern ist zusätzlich anzugeben.

Aber:

Sofern die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Wirtschafts-Identifikationsnummer identisch sind, ist die Angabe nur einmal erforderlich, dann aber gekennzeichnet damit, dass beide Bereiche umfasst sind.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West