OLG Oldenburg: 250 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Scraping von personenbezogenen Daten aus Sozialem Netzwerk, da Kläger Gericht von Befürchtungen zum Missbrauch gescrapter Mobilfunknummer überzeugen konnte

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So das Gericht in seinem Urteil vom 14. Mai 2024, Az.: 13 U 100/23. In der Anwendung der Rechtsprechung des EuGH sieht das Gericht einen bloßen Kontrollverlust als nicht ausreichend, um einen Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründen zu können. Allerdings konnte der Kläger im Streitfall nach persönlicher Anhörung durch das Gericht dieses davon überzeugen, dass über diesen Kontrollverlust hinaus eine Beeinträchtigung vorlag. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus:

„…Aufgrund der Anhörung der Klägerin steht jedoch zur Überzeugung des Senats fest, dass die Klägerin infolge des Abgreifens ihrer Mobilfunknummer von ihrem CC-Profil in Sorge wegen eines möglichen Missbrauchs der Mobilfunknummer ist und somit einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO erlitten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 aaO Rn. 86).

Die Klägerin hat ihre Befürchtungen hinsichtlich eines Missbrauchs der Mobilfunknummer nachvollziehbar geschildert. Sie hat ausgeführt, des Abschöpfen ihrer Mobilfunknummer als unangenehm zu empfinden und Angst zu verspüren. Sie befürchte, aus Versehen betrügerische Nachrichten anzuklicken, zumal sie aufgrund der Einnahme von Medikamenten gelegentlich „benebelt“, m.a.W. nicht voll konzentriert sei. Weiter hat sie plausibel geschildert, dass sie ein versehentliches Anklicken von Nachrichten durch ihre Kinder befürchte, die ihr Telefon für Telefonate mit den Großeltern nutzten. Diese Umstände belasteten sie umso stärker, als sie generell ein ängstlicher Mensch sei und unter ADS leide. Aufgrund dessen sowie des persönlichen Eindrucks, den der Senat von der Klägerin im Rahmen der Anhörung gewonnen hat, ist der Senat davon überzeugt, dass sie tatsächlich in Sorge vor einem Missbrauch ihrer gescrapten Mobilfunknummer ist, seit sie von deren Abgreifen von ihrem CC-Profil erfahren hat…“