E-Commerce-Recht,  Wettbewerbsrecht

Novellierung der Pkw-EnVKV 2024 – Wichtige Umsetzungsfristen sind am 01. Mai 2024 abgelaufen

Mit dem 23. Februar 2024 ist geänderte Pkw-EnVKV in Kraft getreten. Unter anderem hat dies Auswirkungen auf die Gestaltung von Pkw-Ausstellungen in Verkaufsräumen sowie auch für alle Online-Werbedarstellungen in den Bereichen Verkauf, Leasing und Dauermiete von Pkw.

Es gab zwei wichtige Übergangsfristen, die nunmehr am 1.Mai 2024 abgelaufen sind:

  • Werbung im Internet, die unter die alte Verordnung fiel, durfte noch bis zum 1. Mai 2024 verwendet werden (schon ab dem 23. Februar 2024 muss neu gestaltete Werbung den Vorgaben der neuen Verordnung entsprechen)
  • Hinweise und Aushänge im Verkaufsraum, die unter die alte Verordnung fielen, durften noch bis zum 1. Mai 2024 verwendet werden (ab dem 1.Mai 2024 müssen die Hinweise und Aushänge im Verkaufsraum der neuen Verordnung entsprechen)

Nunmehr hat die neue Verordnung fast vollständig Geltung (Ausnahme: Leitfäden zur Aushändigung dürfen, sofern diese unter die alte Verordnung fallen, noch bis um 14. Juli 2024 verwendet werden; Leitfäden mit der Einhaltung der Vorgaben der neuen Verordnung müssen ab dem 14. Juli 2024 eingesetzt werden). Die Umsetzung ist zwingend, da ein Verstoß auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt.

Mehr Informationen finden Sie unter anderem hier

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