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EU-Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen am 6.3.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Damit ist der deutsche Gesetzgeber zur Anpassung der deutschen Gesetze bis zum 27. März 2026 verpflichtet. Dazu wird das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gehören. Bindend ist die Richtlinie unabhängig davon ab dem 27. September 2026.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West