Ein nach dem Datenschutzrecht Verantwortlicher kann diese Handreichung, die von insgesamt sechs Aufsichtsbehörden erstellt und erarbeitet worden ist, nutzen, um den mit Microsoft abzuschließenden Vertrag/die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten abzuschließen. Die Handreichung ist hier abrufbar: https://datenschutz.hessen.de/vereinbarung-zur-auftragsverarbeitung-fuer-den-einsatz-von-microsoft-365

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht eine Handreichung zu Microsoft 365
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:September 27, 2023
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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