In dem Dokument sind für die Anwender von KI-Systemen, also insbesondere Unternehmen und auch Behörden, wichtige Hinweis in Bezug auf datenschutzrechtliche Fragestellungen enthalten. So wird von verschiedenen Gewährleistungszielen im Sinne des Datenschutzrechtes in verschiedenen Phasen bei Entwicklung und Betrieb ausgegangen und dort die datenschuttrechtlichen Implikationen betrachtet.
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Juni 17, 2025
Datenschutzkonferenz veröffentlicht „Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und beim Betrieb von KI-Systemen“
- Rolf Albrecht
- Juni 17, 2025
- Datenschutzrecht, KI und Recht
- datenschutz, datenschutz-grundverordnung, dsgvo, ki
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OVG Saarland: Abgeltungsklausel im arbeitsgerichtlichen Vergleich umfasst je nach Formulierung auch datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bezogen auf Datenverarbeitungen bis zum Abschluss des Vergleiches
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LG Frankfurt a.M.: Äußerung auf Messestand eines Mitarbeitenden zu Gerichtsentscheidung in Patentstreitverfahren ohne Hinweis auf eingelegtes Rechtsmittel und damit fehlende Rechtkraft ist wettbewerbswidrig nach § 4 Nr.1 UWG
Rolf Albrecht
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Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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