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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht eine Handreichung zu Microsoft 365

Ein nach dem Datenschutzrecht Verantwortlicher kann diese Handreichung, die von insgesamt sechs Aufsichtsbehörden erstellt und erarbeitet worden ist, nutzen, um den mit Microsoft abzuschließenden Vertrag/die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten abzuschließen. Die Handreichung ist hier abrufbar: https://datenschutz.hessen.de/vereinbarung-zur-auftragsverarbeitung-fuer-den-einsatz-von-microsoft-365

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West