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Umgang mit personenbezogenen Daten durch Verwendung von Fotos und Videos in Schulen und Schulunterricht

Zu diesem Thema hat Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, zuständig in Bayern für öffentliche Stellen und damit auch für Schulen, ein Arbeitspapier veröffentlicht. Die Ausführungen lassen sich auch auf andere Bundesländer übertragen und bei der Arbeit von Lehrern berücksichtigen. Hier ist das Arbeitspapier abrufbar (Achtung: hinter dem Link öffnet sich ein .pdf-Dokument): https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/AP_Foto_Video_Schule.pdf

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West