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Neuer Angemessenheitsbeschluss der EU für Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA
Dieser wurde am 10. Juli 2023 durch die EU-Kommission erlassen, dass als „EU-US Data Privacy Framework“ bezeichnet wird und in die „Fußtapfen“ des durch den EUGH für rechtlich unzulässig erklärten sog. „Privacy Shield“-Abkommen tritt. Das Dokument sowie weitere Infos, wie z.B. FAQ, sind hier abrufbar: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_23_3721
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