Datenschutzrecht

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vor

Die für die nicht-öffentlichen Stellen in Bayern zuständige Aufsichtsbehörde gibt dabei einen Einblick in auch aus Sicht des Anwenders des Datenschutzrechtes interessante Vorgänge und teilt auch rechtliche Einschätzungen mit. So äußert sich die Behörde unter Ziffer 4.5 des Berichts zur Vertretung durch Rechtsanwälte und Familienangehörige bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO und den diesbezüglichen rechtlichen Voraussetzungen. Unter 11.2 äußert sich die Behörde auch zu verschiedenen Ansinnen von Arbeitnehmer zur Kontrolle von Arbeitnehmern während der Tätigkeit im Home-Office, wie GPS-Tracking und Einsatz von Keyloggern.

Hier der Link zum Bericht: https://www.lda.bayern.de/de/taetigkeitsberichte.html

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