Wettbewerbsrecht

BGH: Vorabentscheidungsersuchen an EuGH zur Anwendung von Art. 72 III 2 Biozid-VO

Das Gericht hat zur Anwendung  der Verordnung und der rechtlichen Bewertung der Begrifflichkeit „ähnliche Hinweise“ mit Beschluss vom 20. April 2023 (Az.: I ZR 108/229 folgende Frage an den EuGH gerichtet:

„.Sind „ähnliche Hinweise“ im Sinne von Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nur solche in einer Werbung enthaltenen Hinweise, die genauso wie die in dieser Vorschrift ausdrücklich aufgezählten Begriffe die Eigenschaften des Biozids hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit in pauschaler Weise verharmlosen, oder fallen unter „ähnliche Hinweise“ alle Begriffe, die hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit einen den konkret aufgezählten Begriffen vergleichbaren verharmlosenden, nicht aber zwingend auch einen generalisierenden Gehalt wie diese aufweisen?“

Über den weiteren Verlauf wird auf diesem Blog berichtet werden.

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