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BGH: Nach einer erneuten Rechtsverletzung abgegebene Unterlassungserklärung kann im Kennzeichenrecht erneut nach „Hamburger Brauch“ erfolgen

Auch dann, so der BGH in seinem Urteil vom 1.Dezember 2022 (Az.: I ZR 144/21 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III) ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs die bestehende Wiederholungsgefahr ausreichend ausgeräumt worden.…

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Mehr über den Artikel erfahren BGH: Wiederholungsgefahr bei Kennzeichenrechtsverletzung entfällt mit Zugang einer ausreichenden und damit ernsthaften Unterlassungserklärung
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BGH: Wiederholungsgefahr bei Kennzeichenrechtsverletzung entfällt mit Zugang einer ausreichenden und damit ernsthaften Unterlassungserklärung

Eine Annahme der Unterlassungserklärung ist für den Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich, sondern zwingend für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe. So der BGH in seinem Urteil vom 1.Dezember 2022 (Az.: I…

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