Dies wäre nur dann der Fall, wenn diese Personen neben der Organschaft als Geschäftsführer belegbar eigene, außerhalb der GmbH stehende, unternehmerische Handlungen
Jetzt lesen
Dies wäre nur dann der Fall, wenn diese Personen neben der Organschaft als Geschäftsführer belegbar eigene, außerhalb der GmbH stehende, unternehmerische Handlungen
Jetzt lesenEine solche Haftung neben der Haftung der Gesellschaft selbst wird oft in der täglichen Arbeit der Unternehmensleitungen übersehen. Dabei, so das Gericht
Jetzt lesen