OLG Hamburg: Dringlichkeitsfrist im Geschmacksmusterverletzung beginnt erst mit Zugang eines Testkaufes-Bestätigung eigener bestehender Rechtsprechung
So das Gericht in einem Rechtsstreit um Schuhe, geführt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, und dem Berufungsurteil vom 5. Juli 2023 (Az.: 5 U 121/22). Das Gericht führt zur Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Der Senat hält jedoch an seiner Rechtsprechung fest, wonach sich die Frage einer Geschmacksmusterverletzung in aller Regel nur anhand des Originalerzeugnisses zuverlässig beurteilen lässt, so dass die Dringlichkeitsfrist regelmäßig erst ab Zugang des per Testkauf bestellten Gegenstands läuft (Senat GRUR-RS 2021, 55227 Rn. 24 – Rasierkopf). Ein potentiell Verletzter darf den Beginn der Dringlichkeitsfrist allerdings nicht durch eine verspätete Auslösung des Testkaufs hinauszögern. Kennt der Verletzte bereits konkrete Umstände, die eine Verletzung…
LG Düsseldorf:Erstmalige Verweigerung der Entfernung von geschmacktsmusterverletzenden Angeboten bei zuvor erfolgten Entfernung solcher Angebote begründet neue Dringlichkeit für einstweiliges Verfügungsverfahren
So entschieden durch das Gericht mit Urteil vom 22. August 2023 (Az.: 14c O 67/23) in einer Auseinandersetzung um rechtsverletzende Verkaufsangebote auf einer bekannten Onlinehandelsplattform, die ein bestehendes Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzten. Unter anderem war eingewendet worden, dass für das geführte einstweilige Verfügungsverfahren keine Dringlichkeit mehr bestehe, da im Februar 2023 die Verfügungsklägerin sich mit der bloßen Beseitigung der Angebote begnügt habe und eben keine Sicherung eines Unterlassungsanspruchs per Gerichtsverfahren durchgeführt habe. Für das Gericht ist der Verfügungsgrund geben. Es führt in den Entscheidungsgründen aus: „…Schließlich ist auch der gemäß §§ 935, 940 ZPO erforderliche Verfügungsgrund glaubhaft gemacht. Die Antragstellerin ist zur Wahrung ihrer Rechte auf einstweiligen Rechtsschutz angewiesen. Sie hat durch…
LG Frankfurt a.M.: Streitigkeiten um eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Sache für Kammer für Handelssachen
Streitigkeiten um eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Sache für Kammer für Handelssachen – So das LG Frankfurt a.M. in einem Beschluss vom 19.Mai 2022 (Az.: 2-03 O 94/22). Das Gericht verwies einen entsprechenden Rechtsstreit und begründet wie folgt: „…Der Antrag gehört nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) GVG (ggf. in analoger Anwendung) vor die Kammer für Handelssachen. Handelssachen sind nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch aus den „Rechtsverhältnissen, die sich auf den Schutz der Marken und sonstigen Kennzeichen sowie der eingetragenen Designs beziehen“, geltend gemacht wird. Es ist davon auszugehen, dass auch Ansprüche, die ihre Grundlage auf…