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OLG Köln: Werbung mit der Angabe „Besser schlafen, erfrischt aufwachen und mit mehr Energie in den Tag starten“ für Kopfkissen kein Verstoß gegen HWG

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 17.April 2026 (Az.: 6 U 99/25) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen zwei Mitbewerbern im Bereich der Warengruppe von Bettmatratzen. Das…

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