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OLG Celle: Fehlende Prüfung eines Händlers, ob ihm Nutzungsrechte an Fotos durch Hersteller eingeräumt werden können, erfüllt Merkmal der Fahrlässigkeit im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs nach § 97 UrhG

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 12.Mai 2026 (Az.: 13 U 88/25) in einem Rechtsstreit zu verschiedenen Ansprüchen rund um eine Verletzung von Urheberrechten in Werbegestaltungen des Beklagten durch Nutzung von Fotos des Klägers, die durch Hersteller von Parkett- und Holzfußbodenprodukten bereitgestellt worden waren. Das Gericht hatte auch den geltend gemachten Anspruch auf Schadenersatz des Urhebers zugesprochen und dabei ein fahrlässiges Verhalten des Beklagten festgestellt. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus:

„…Gemessen an diesen Maßstäben handelte die Beklagte fahrlässig. Entgegen der Annahme des Landgerichts durfte die Beklagte nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass die Streithelferin ihr die Nutzungsrechte zur Nutzung in der Vertriebskette einräumen durfte. Die Beklagte hat auch weder vorgetragen noch ist ersichtlich, dass und in welchem Umfang sie überprüft hat, dass die Streithelferin zur Weitergabe der Lichtbilder berechtigt gewesen ist. Auch einer – vom Landgericht unterstellten – mündlichen Zusicherung durch die Streithelferin für den Fall einer Nachfrage hätte die Beklagte nicht ohne weitere Prüfung vertrauen dürfen…“

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West