Sehr kurzfristige erneute Anpassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am 24. Sptember 2026 im Bundestag beschlossen
Mit Wirkung zum 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Werbung und Verbraucherinformationen mit Umweltbezug. Unternehmen müssen insbesondere Aussagen über ökologische oder soziale Eigenschaften eines Produkts sowie Angaben zu Haltbarkeit,…
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September 25, 2026

