So das Gericht in seinem Urteil vom 2. Juli 2026 (Az.: I ZR 96/229, zu dem bisher nur eine Pressemitteilung vorliegt. Der Rechtsstreit wurde an das Berufungsgericht zur Klärung der konkreten Schutzfähigkeit der im Rechtsstreit angeführten Möbelstücke zurückverwiesen.

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