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BGH: USM Haller Möbel können grundsätzlich als Werk der angewandten Kunst im Sinne des § 2 I 4 UrhG urheberrechtlich geschützt sein

So das Gericht in seinem Urteil vom 2. Juli 2026 (Az.: I ZR 96/229, zu dem bisher nur eine Pressemitteilung vorliegt. Der Rechtsstreit wurde an das Berufungsgericht zur Klärung der konkreten Schutzfähigkeit der im Rechtsstreit angeführten Möbelstücke zurückverwiesen.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West