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Heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten über WiFi-Kameras in Steckdosen – keine gute Idee und mit einem Bußgeld von 4.000 EUR verbunden

So in einem Fall, der sich im Jahresbericht für das Jahr 2023 der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit findet. Ein Unternehmen hat Praktikanten in den betrieblichen Räumen während der Arbeitszeit durch den Einsatz der Kameras überwacht

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Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West