Mehr über den Artikel erfahren LG München I: Teaser für werbliche Beiträge, dargestellt neben Teasern für redaktionelle Inhalte, müssen durch Online-Zeitung auch als solche kenntlich gemacht werden; Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 5a Abs. 4 UWG und § 3a UWG iVm §§ 22 MStV, 6 I 1 DDG vor
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

LG München I: Teaser für werbliche Beiträge, dargestellt neben Teasern für redaktionelle Inhalte, müssen durch Online-Zeitung auch als solche kenntlich gemacht werden; Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 5a Abs. 4 UWG und § 3a UWG iVm §§ 22 MStV, 6 I 1 DDG vor

So das Gericht in seinem Endurteil vom 09.Juli 2024 (Az.: 1 HK O 12576/23) in einem Rechtsstreit des Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. mit einem…

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